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Aktuelles : Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen
03.08.2012 12:00 (3770 x gelesen)

Handwerkerleistungen sind steuerlich absetzbar


Bis zu 1.200,00  € erstattet das Finanzamt

Seit dem 1. Januar 2006 können Handwerkerleistungen von der Steuer abgesetzt werden. Ab dem 01.01.2009 erstattet das Finanzamt bis zu 1.200,00 € im Jahr - wenn Sie sich an einige Regeln halten.


Wichtig für Sie zu wissen sind die folgende Dinge:

1. Welche Leistungen sind betroffen?


Sie erhalten die Steuerermäßigung für die Kosten folgender Leistungen:

Modernisierungsmaßnahmen
Erhaltungsmaßnahmen
Renovierungsmaßnahmen

2. Wer ist berechtigt?


Eigentümer und Mieter können Kosten für Handwerkerleistungen absetzen, wenn sie in ihrem Privathaushalt durchgeführt wurden und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Vorlage einer Handwerkerrechnung inklusive Mehrwertsteuer und gesondert aufgeführten Arbeitskosten
Auf der Rechnung sollten Arbeits- und sonstige Kosten getrennt aufgeführt werden, weil auch die anteilige Mehrwertsteuer begünstigt ist
Überweisung des Rechnungsbetrages auf ein Konto des Handwerksbetriebes
Einreichung der "Quittung" in Form des Zahlungsbelegs, der gestempelten Überweisungsdurchschrift oder des Kontoauszuges im Rahmen der Einkommenssteuererklärung beim zuständigen Finanzamt
Die Handwerkerleistung, Rechnungsstellung und Zahlung muss nach dem 31. Dezember 2005 erfolgen

3. Wann ist der steuerliche Abzug nicht möglich?

Dies ist dann der Fall, wenn die Handwerkerkosten bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht wurden.

Die maximale Förderung kann pro Haushalt einmal im Jahr geltend gemacht werden. Zukünftig erstattet das Finanzamt im Jahr jeweils bis zu 20 % von maximal 3.000 €, also bis zu 600 €, wenn haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker in Anspruch genommen werden.

Interessiert? Weitere Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit unserer Leistungen erhalten Sie direkt bei uns. Nehmen Sie Kontakt auf oder vereinbaren Sie einen Termin.


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